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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzhaus Neandertal UG (haftungsbeschränkt)

1. Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Mitglied und der Tanzhaus Neandertal UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 4-6, 40822 Mettmann, nachfolgend „Tanzhaus“ genannt, der Vertrag zustande. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung bzw. die evtl. nachträglich vereinbarte Version.

2. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des Tanzhauses in der Bundesrepublik Deutschland.

3. Anmeldung
Durch Absenden der Online-Anmeldung unterbreitet das Mitglied dem Tanzhaus das Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung seitens des Tanzhauses oder, bei Online-Anmeldungen, durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Minderjährige müssen von einer geschäftsfähigen Person angemeldet werden, welche automatisch als Vertragspartner/in des Tanzhauses gilt. Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge, wodurch das Mitglied berechtigt ist, an den Kursen des Tanzhauses teilzunehmen. Die Mitgliedschaft beginnt ab dem angegebenen Datum und hat eine Mindestlaufzeit von 4 Wochen. Das Tanzhaus garantiert 36 durchgeführte Unterrichtswochen pro Jahr.

4. Kündigung
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an info@tanzhaus-neandertal.de. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

5. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Die Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch oder Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft beginnt am gewählten Einstiegstermin und die Beiträge werden monatlich zum Ersten fällig, wobei die Abbuchung per Lastschrift erfolgt.

6. Honorare und Mitgliedsbeiträge
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind auf der Website ersichtlich und beinhalten Endverbraucherpreise sowie GEMA-Gebühren. Falls eine Lastschrift nicht eingelöst oder aus anderen Gründen von der Bank zurückgewiesen wird, fallen Stornogebühren der Bank zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3,- € pro Rücklastschrift an, sofern das Mitglied die Rücklastschrift zu verantworten hat. Das Mitglied kann geringere Kosten nachweisen. Bei Zahlungsverzug und schriftlichen Mahnungen durch das Tanzhaus wird darauf hingewiesen, dass Mahngebühren in Höhe von 3,- € pro Mahnung anfallen. Das Mitglied kann auch hier geringere Kosten nachweisen.

7. Nicht-Teilnahme/Krankheitsfall/Höhere Gewalt/Betriebsferien
Falls eine dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht aufgrund von Krankheit nicht möglich ist, kann auf Antrag eine spezielle beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Eine nachträgliche Einrichtung dieser beitragsfreien Mitgliedschaft sowie eine rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Es wird betont, dass geschäftliche Verpflichtungen, berufliche oder geschäftliche Reisen, Urlaub, mangelnde Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingende Gründe anerkannt werden. Bei bedingten Ausfällen aufgrund dieser Gründe sind die Mitgliedsbeiträge weiterhin zu entrichten. Während der betrieblichen Ferienzeit und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Die Mitgliedsbeiträge sind in dieser Zeit dennoch zu zahlen, da der Mitgliedsbeitrag auf 1/12 des Jahresbeitrags basiert und in entsprechenden Raten gezahlt wird. Im Jahreshonorar sind bereits Wochen ohne Unterricht berücksichtigt. Bei behördlicher Schließungsanordnung erfolgt der Unterricht online (Distanzunterricht).

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Tanzhaus betreibt einen konzessionierten Gastronomiebetrieb. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist ausschließlich in den folgenden Kursen geduldet: Zumba®, MOVITA®, Hip-Hop und Kindertanz (bitte nur im Tanzsaal verzehren). Darüber hinaus ist der Verzehr selbst mitgebrachter Getränke nicht gestattet. Aus zwingenden betrieblichen Gründen, wie etwa zu geringer Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden oder höherer Gewalt, können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verschoben werden, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Tanzhauses für das Mitglied zumutbar sind. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn es notwendig ist, die Lehrperson oder den Saal zu wechseln oder Tanzkurse zu vereinen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson.

9. Haftung
Das Tanzhaus haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied entstehen. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Fälle, in denen eine Haftung aufgrund eines Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt, ebenso wenig wie für Schäden, die aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. Die Haftung besteht auch nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens des Tanzhauses, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bezüglich der Garderobe und anderer Wertgegenstände wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Tanzhaus keine Haftung übernimmt.

10. Film- und Fotoaufnahmen
Während bestimmter Ereignisse im Tanzhaus werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht, wobei die Zeit und der Ort dieser Aufnahmen bekanntgegeben werden. Durch das Betreten der Räumlichkeiten des Tanzhauses erteilt das Mitglied seine Zustimmung zur Erstellung von Film- und Fotoaufnahmen sowie zur honorarfreien Verwertung. Die Film- und Fotorechte gehen an das Tanzhaus über. Diese Zustimmung bezieht sich auf die Veröffentlichung auf der Website (www.tanzhaus-neandertal.de) sowie auf sozialen Netzwerken. Im Falle eines schriftlichen Widerspruchs erfolgt umgehend die Entfernung eines dort veröffentlichten Fotos.

11. Videoüberwachung
Ein wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen werden bestimmte Bereiche unserer Räumlichkeiten, wie der Kassenbereich, der Eingangs- und Bistrobereich, videoüberwacht. Die Tanzsäle sowie die Garderobe und Waschräume hingegen unterliegen zu keiner Zeit einer Videoüberwachung. Um die Privatsphäre aller Besuchenden des Tanzhauses zu wahren, ist es den Mitgliedern streng untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen während des Tanzunterrichts anzufertigen.

12. Urheberrecht
Es ist zu beachten, dass die im Tanzunterricht vermittelten Choreografien dem Urheberrecht unterliegen und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

13. Datenschutz
Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass Kundendaten in der hauseigenen cloudbasierten EDV oder bei einem Dienstleister gespeichert werden. Die Daten sind vor unbefugtem Zugriff geschützt und nur autorisiertem Personal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden, sofern kein rechtliches Interesse besteht oder das Mitglied dies nicht wünscht, nicht an Dritte weitergegeben.

Stand: Februar 2024